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Keine Baustraße

Diesen Bericht (PDF Download starten) der „Arbeitsgruppe Baustraße Dornberg“ hat die Gemeinde Mühltal am 6. November 2018 veröffentlicht.

Daraus ergibt sich, dass es für ein mögliches Baugebiet Dornberg keine Baustraße geben wird. Der Grund sei, dass die Eigentümer der Grundstücke, über welche die Baustraße führen würde, zu diesem Zweck weder bereit seien, ihre Grundstücke zu verpachten noch zu verkaufen. Sie seien aber bereit, ihre Grundstücke in ein weiteres neues Baugebiet einzubringen. Dieses Ergebnis war nach unserer Auffassung vorprogrammiert, denn die Eigentümer wurden genau genommen gefragt, ob sie mit einer Verpachtung oder einem Verkauf nur wenig Geld verdienen wollten oder mit einem neuen Baugebiet, das ihnen gehören würde, viel Geld verdienen möchten. Nahezu jeder, der sich ehrlich fragt, hätte ebenso geantwortet.

Damit war die „Baustraße“ nur eine Beruhigungspille. Sie wurde am 8. November 2017 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Im Bürgermeisterwahlkampf und in anderen Diskussionen wurden die Menschen regelmäßig damit vertröstet. Wir halten dieses Vorgehen nicht für fair, denn einerseits wurden die Menschen über ein ganzes Jahr hinweg hingehalten.

Andererseits wurden die Verhandlungen offenbar nicht mit dem echten Willen geführt, die Baustraße zu errichten. Hätte dieser echte Wille bestanden, hätte die „Arbeitsgruppe“ beispielsweise gefragt, zu welchem Preis die Eigentümer ihre Äcker für die Baustraße verpachten oder verkaufen würden. Man hat den Eigentümern also keine echte Gewinnbeteiligung am Baugebiet Dornberg angeboten. Die Eigentümer der Äcker haben sich nachvollziehbar nicht dazu bereit erklärt, für einen kleinen Obolus ihre Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Denn auch ihnen ist bewusst, dass mit einem Baugebiet Dornberg sehr viel Geld verdient würde. Sie waren nicht bereit, zu dem großen Gewinn, den andere mit dem Baugebiet Dornberg erzielen würden, ohne echte eigene Gewinnbeteiligung beizutragen. Das dürfte auch den Verhandlungsführern der „Arbeitsgruppe“ bekannt gewesen sein, weswegen sie offenbar gar nicht den echten Willen hatten, die Baustraße auf den Weg zu bringen.

Stellungnahme zum Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes

Am 25. September 2018 erhielten wir überraschend einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes. Im vorläufigen Eilverfahren vertritt dieses Gericht anders als zuvor das Verwaltungsgericht Darmstadt die Auffassung, dass die einstweilige Anordnung keinen Bestand haben soll. Diese vorläufige Anordnung hatte den Zweck, dass in Sachen Dornbergbebauung keine endgültigen Fakten geschaffen werden.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte zuvor festgestellt, dass das Bürgerbegehren rechtmäßig war und es einen Bürgerentscheid geben müsse. Das hatte anschließend auch die Mühltaler Kommunalpolitik anerkannt, die CDU hatte den Bürgerentscheid sogar für Januar bzw. Februar 2019 beantragt. Der Verwaltungsgerichtshof bestreitet die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens nun auch nicht. Allerdings vertritt er die Auffassung, dass die Leitung der Gemeindeverwaltung in Kenntnis der vorliegenden 1.668 Unterschriften Anfang 2018 bereits solche Fakten geschaffen habe, die auch mit einem erfolgreichen Bürgerentscheid nicht wieder rückgängig gemacht werden könnten.

Das ist eine dreifache Niederlage:

  1. Wir Bürger sollen trotz des erfolgreichen Bürgerbegehrens nicht zur Dornbergbebauung gefragt werden.
  2. Der Leitung der Verwaltung attestiert der Verwaltungsgerichtshof, dass sie in Kenntnis der gesammelten Unterschriften ganz einfach Fakten geschaffen hat, aufgrund derer der Wille aus der Bürgerschaft nach dem Bürgerentscheid nun trotz der vielen Versprechen zur Bürgernähe nicht umgesetzt werden soll. Üblich ist, dass eine Verwaltung dem Bürger hilft, hier hat sie dessen Willen ausgehebelt.
  3. Und schließlich geht mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes auch ein weiterer Verlust an Vertrauen in die staatlichen Institutionen einher. Die jüngsten Wahlergebnisse zeigen, dass hier ohnehin Defizite bestehen. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist sicher nicht geeignet, Vertrauen in das Funktionieren und in die Versprechen des Staates zurückzugewinnen.

Wir geben dennoch nicht auf. Vor uns liegt das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Vor uns liegen aber auch Mühltaler Kommunalpolitiker, die sich hoffentlich nicht dem Verdacht aussetzen wollen, mit juristisch zwar möglicherweise korrekten, aber moralisch zweifelhaften Tricks die Mühltaler Bürgerschaft von einer ganz zentralen Mitwirkung an der Gestaltung des eigenen Ortes ausgeschlossen zu haben.

Bürgerentscheid nicht mit Landtagswahl

Mehrheit in der Gemeindevertretung lehnt zeitgleiche Abstimmung ab.

In ihrer Sitzung am 17. Juli 2018 hat es die Mühltaler Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt, den Bürgerentscheid über die Dornbergbebauung gemeinsam mit der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 durchzuführen. Das hatte zuvor die Fraktion FUCHS beantragt. Dadurch hätte die Gemeinde 20.000 Euro gespart und etwa 100 ehrenamtliche Wahlhelfer müssten nicht für einen Extratermin neu gefunden werden. Zudem würde die Wahlbeteiligung aller Voraussicht nach steigen, was politisch gewollt ist.

Im Vorfeld der Sitzung der Gemeindevertretung hatte der Gemeindevorstand getagt. Er hatte der Gemeindevertretung ebenfalls einen Antrag vorgelegt, worin er vorschlug, den Bürgerentscheid auf den 28. Oktober zu legen. Er hatte dies im Grunde ebenso begründet wie die Fraktion FUCHS. Die Verwaltung unter Bürgermeister Willi Muth hatte zuvor erstmals den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) zugezogen, der die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt hatte, wie sie bereits durch das Verwaltungsgericht Darmstadt festgestellt wurde.

Dennoch wollte die Mehrheit unter Führung der CDU den Bürgerentscheid nicht beschließen. Man sei vom Antrag des Gemeindevorstands überrascht, so wurde die Ablehnung zum einen offiziell begründet. Das Vorhaben und die Begründung kamen aber nicht überraschend, denn der gleiche Antrag der Fraktion FUCHS mit inhaltsgleicher Begründung war der Gemeindevertretung bereits 19 Tage zuvor bekannt gemacht worden. Zum anderen wolle man aber vor allem das noch laufende Klageverfahren abwarten, das letztlich erst eine endgültige Klärung bringe.

Somit wurde bereits die zweite Möglichkeit nicht wahrgenommen, den Bürgerentscheid kostengünstig mit einer anderen Abstimmung zusammenzulegen. Schon im November 2017 gab es einen Versuch, den Bürgerentscheid kostengünstig mit der Stichwahl um das Amt des Mühltaler Bürgermeisters am 18. Februar 2018 zusammenzulegen. Die damalige Verwaltungsleitung hatte jedoch noch nicht geprüft, ob die eingereichten Unterschriften vollständig waren.

Damit bestätigt sich der Verdacht, der Bürgerentscheid solle nicht mit einer anderen Abstimmung zusammengelegt werden. Die politisch dominanten Befürworter der aktuellen Bauplanung befürchten offenbar eine hohe Wahlbeteiligung und damit einen Erfolg des Bürgerentscheids. Uns Steuerzahler kostet das gut 20.000 Euro. Das ist Blockadepolitik pur und zeugt nicht von Verantwortung.

Pikant ist, dass in der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Juli 2018 auch über die Erhöhung der Beiträge der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen diskutiert wurde. Dabei ging es darum, ob einem Beitragsmodell der Eltern zugestimmt werden solle, das die Gemeinde jährlich etwa 10.000 Euro gekostet hätte. Nahezu die gleiche Mehrheit, die zuvor die Mehrkosten einer Extraabstimmung von 20.000 Euro für richtig hielt, verwies nun darauf, dass Mühltal unter einer Haushaltssperre stehe, weswegen die Gemeinde auf diese 10.000 Euro Mehreinnahmen angewiesen sei.

+++Eilmeldung+++ Bürgerbegehren zulässig

Verwaltungsgericht Darmstadt gibt Bürgerinitiative GIVV in allen Punkten Recht.

Eben haben wir die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt erhalten. Sie kann hier nachgelesen werden (PDF Download starten).

Das Gericht hat uns in jeder Hinsicht Recht gegeben. Das Bürgerbegehren ist zulässig, daher muss es einen Bürgerentscheid geben. Die Verwaltung darf jetzt auch keine vollendeten Tatsachen schaffen, die den Anspruch auf den Bürgerentscheid ins Leere laufen lassen. Zwar handelt es sich bei der Entscheidung des Gerichtes von heute formal „lediglich“ um ein Eilverfahren mit „summarischer Prüfung“ der Rechtslage. Es ist aber erkennbar, dass sich das Verwaltungsgericht Darmstadt mit dem Fall eingehend befasst hat. Im parallel laufenden Hauptverfahren dürfte es daher zu keiner anderen Entscheidung gelangen.

Wir gehen nun davon aus, dass der Bürgerentscheid parallel mit der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 erfolgt. Am 17. Juli 2018 wird es ohnehin eine Sondersitzung der Gemeindevertretung Mühltal geben, die den Bürgerentscheid formal beschließen dürfte. Die Zusammenlegung von Abstimmungsterminen ist politisch gewollt, es werden ca. 20.000,- Euro gespart, etwa einhundert ehrenamtliche Wahlhelfer müssen nicht erneut antreten und der einheitliche Termin dürfte sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Die Gemeinde Mühltal hat ohnehin große Probleme, ehrenamtliche Wahlhelfer zu finden, was die wiederholten Aufrufe der Verwaltung belegen.

Wir danken allen Unterstützern! Die teilweise voreiligen Aussagen zur Unzulässigkeit selbst in der anerkannten Tagespresse haben sich mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt als haltlos erwiesen.  Nun hoffen wir auf einen sachlichen Umgang mit den Anliegen der Mühltaler Bürgerschaft und erwarten für den Bürgerentscheid Fairness und von den neutralen Institutionen auch Neutralität und Objektivität.

Gutachten kostete 10.000 Euro

Verwaltung gibt fast 10.000,- Euro für Gutachten aus, das beim Hessischen Städte- und Gemeindebund kostenlos gewesen wäre.

Am 1. November 2017 hatten wir die Unterschriften des Bürgerbegehrens der Verwaltung der Gemeinde Mühltal übergeben. Unser Ziel ist es nach wie vor, dass nach dem Willen der 1.668 Unterzeichner der Bürgerentscheid über die Dornbergbebauung durchgeführt wird.

Der Gemeindevorstand unter Leitung der Ersten Beigeordneten Edelgard Heymann (SPD) hat nach Übergabe der Unterschriften bei einem Anwaltsbüro ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens eingeholt. Das Anwaltsbüro befasst sich nach eigener Darstellung vor allem mit Vergaberecht. Es wirbt nicht damit, im Kommunalrecht erfahren zu sein. Dennoch wurde es vom Gemeindevorstand mit der kommunalrechtlichen Frage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beauftragt.

Die Gemeinde Mühltal ist Mitglied im Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB). Als Mitglied erhält sie vom HSGB jederzeit auf Nachfrage kostenlose Rechtsgutachten. Beim HSGB sitzen auch geschulte Fachjuristen, die Spezialisten im Kommunalrecht sind. Die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hätten sie daher fundiert und kostenfrei beantworten können. Dennoch hat es der Gemeindevorstand unter Leitung von Frau Heymann vorgezogen, das externe Anwaltsbüro mit der Prüfung zu beauftragen.

Bekanntlich hat das private Büro das Bürgerbegehren als unzulässig beschrieben. Die Mehrheit der Gemeindevertretung wollte dem Gutachten glauben, weswegen nun ein Rechtstreit über die Zulässigkeit vor Gericht ausgetragen wird. Wir fragen uns, weshalb der Gemeindevorstand nicht vom kostenfreien Angebot des HSGB Gebrauch gemacht hat.

Selbstverständlich wird darüber spekuliert, dass der Gemeindevorstand durch das Gutachten hören wollte, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Der HSGB hätte vermutlich in einer solch brisanten Sache sehr gewissenhaft recherchiert und wäre wahrscheinlich zum Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Das sind jedoch reine Spekulationen, die allerdings dadurch befeuert werden, dass Frau Heymann auch auf wiederholte Nachfragen nicht die Gründe dafür nennt, weshalb der Gemeindevorstand das Anwaltsbüro und nicht den HSGB mit der Rechtsprüfung beauftragt hat.

Tatsache ist aber, dass das private Anwaltsbüro uns Bürger bereits knapp 10.000,- Euro Steuergeld gekostet hat. Dies ergibt sich aus einer Anfrage der Fraktion FUCHS. Die Anfrage vom 16. Januar, 27. Februar und 17. April 2018 lautete:

„Wie teuer war das Rechtsgutachten Mösinger?“

Die Antwort der Verwaltung unter Leitung von Frau Heymann lautete am 8. Mai 2018:

„Die Kosten für das Rechtsgutachten incl. Vorstellung und Besprechung im Gemeindevorstand sowie Beantwortung anstehender Fragen, Fertigen der Beschlussvorlage an die Gemeindevertretung sowie weitere Vorgehensweise nach dem GVE-Beschluss beliefen sich auf 9.639,00 EUR.“

Das halten wir auch unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Gemeinde Mühltal für einen untragbaren Zustand. Jeder Blumenkasten, dessen Aufstellung angeregt wird, muss vor der finanziellen Situation unserer Gemeinde weichen. Umgekehrt werden Gelder ausgegeben, die man für dringend Notwendigeres hätte ausgeben können.

Erneut abgelehnt: Stellungnahme zum Beschluss der GVE vom 20.03.18

Bürgerinitiative ist enttäuscht von erneutem Mehrheitsbeschluss der 
Gemeindevertretung

In Mühltal haben 1.668 Menschen einen Bürgerentscheid über das von der politischen Mehrheit beabsichtigte Baugebiet Dornberg gefordert. Wir sind als Bürgerinitiative GIVV enttäuscht von der Mehrheitsentscheidung der Mühltaler Gemeindevertretung vom 20. März 2018, die diesen Bürgerentscheid politisch nun bereits zum zweiten Mal abgelehnt hat. Die Menschen in Mühltal fragen sich, wovor diese Mehrheit Angst hat. Einerseits behauptet diese Mehrheit, die insbesondere von CDU, SPD und Grünen getragen wird, dass die Mühltaler hinter dem Projekt stünden, andererseits wird jeder Strohhalm gesucht, um die Menschen darüber nicht abstimmen zu lassen.

Im Dezember 2017 hieß es noch, das Rechtsgutachten der GIVV sei wertlos, weil es namentlich nicht unterzeichnet war. Nun hat einer der anerkanntesten Staatsrechtler Deutschlands, der Bayreuther Juraprofessor Dr. Heinrich Amadeus Wolff, der die GIVV vertritt, das Bürgerbegehren mit guten Gründen als zulässig bezeichnet. Dennoch stimmte diese Mehrheit nun abermals gegen die Bürgerbeteiligung. Und wieder wurde nicht inhaltlich diskutiert. Die Erste Beigeordnete Edelgard Heymann (SPD) sprach davon, dass eine renommierte Anwaltskanzlei der politischen Mehrheit diese Entscheidung empfohlen habe. Wer recherchiert, der entdeckt schnell, dass diese „renommierte Anwaltskanzlei“ erst seit 2018 besteht und ihren Schwerpunkt nicht im Kommunalrecht hat.

Frau Heymann beantwortete die Frage nicht, warum der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) nicht um juristischen Rat gebeten wurde. Aus der Opposition heraus wurde darauf hingewiesen, dass dies für die Gemeinde kostenlos gewesen wäre, wohingegen die Bestellung eines externen Anwaltsbüros den Steuerzahler viel Geld koste. Der HSGB sei auf dem Gebiet des Kommunalrechts ein anerkannter Experte. Für die GIVV drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Verwaltung unter Leitung der Ersten Beigeordneten ein solches Fachgutachten überhaupt nicht wollte. Dafür hat sie zu Lasten der Steuerzahler tief in die Gemeindekasse gegriffen.

Wir als GIVV vertrauen auf die Expertise von Professor Wolff und werden nun gerichtlich gegen die Mehrheitsentscheidung vorgehen. Aus den benannten Gründen ist die Rechtsmeinung der Verwaltung und der politischen Mehrheit mehr als fragwürdig. Nach Auffassung der GIVV dient das Recht hier allein dazu, eine politisch unglückliche Entscheidung mit der Mehrheit der Gemeindevertretung um jeden Preis durchzudrücken. Auf der Strecke bleibt der Bürgerwille und letztlich auch Vertrauen in unsere Demokratie, das gerade heute immer wichtiger wird.

Die GIVV begrüßt jeden Beitrag zur Verkehrsentlastung der Menschen, selbst wenn er nur klein ist. Daher wird auch eine Baustraße positiv gesehen. Der in der Gemeindevertretung erneut gefasste Beschluss zu einer Baustraße ist jedoch eine Mogelpackung. Denn diese Straße soll nur vorübergehend gebaut werden und nur für LKW über 7,5 Tonnen zulässig sein. Das entspricht nicht unserer Forderung, eine dauerhafte Entlastungsstraße für den gesamten Verkehr vor Baubeginn zu errichten. Auch sieht der Beschluss leider nicht vor, dass die Straße wirklich vom Nutznießer eines Baugebietes am Dornberg bezahlt wird. Enttäuscht ist die GIVV abermals vom Demokratieverständnis der politischen Mehrheit, die über einen Änderungsantrag der Fraktion FUCHS dazu noch nicht einmal abstimmen lassen wollte. Dieser Änderungsantrag übernahm die Position der GIVV. Er sah vor, die Baustraße so zu bauen, dass sie als dauerhafte Entlastungsstraße für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden kann und nicht von der Gemeinde bezahlt werden soll.