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Bürgerbegehren nicht erwünscht – viel Steuergeld, um die Bürgerinnen und Bürger nicht zu hören

Aus aktuellem Anlass nehmen wir Stellung zu den hohen Ausgaben der Gemeinde Mühltal, um das Bürgerbegehren zur Dornbergbebauung juristisch zu kippen. Auf Nachfragen räumte die Verwaltung jetzt ein, dass sie schon 2017, also deutlich vor jedem Rechtsstreit, bereits fast 10.000 Euro für ein Anwaltsgutachten ausgegeben hat, um den Bürgerentscheid zum Dornberg zu verhindern. Das im wahrsten Sinne des Wortes teuer „gekaufte“ Gutachten sagte aus, dass das Bürgerbegehren der GIVV zum Dornberg angeblich rechtswidrig war. 

Die GIVV hatte zu dieser Zeit noch gar kein Gericht angerufen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dann am 22.06.2018 festgestellt, dass dieses teure Gutachten unzutreffend war. Insgesamt hat sich die Gemeinde in Sachen Bürgerbegehren Dornberg den Anwalt 34.059,70 Euro kosten lassen, um die Meinung der Mühltaler Bürgerinnen und Bürger nicht zu hören. Der Hessische Städte- und Gemeindebund wäre hier übrigens kostenlos tätig geworden. 

Von Vertretern aus CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP und „Die Mühltaler“ wird das jetzt so dargestellt, als verantworteten wir – als Vertreterinnen der 1.668 Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerbegehren unterzeichnet hatten – diese Kosten. Doch in Wahrheit hat die Verwaltung unter Mitwirkung dieser Parteien das Steuergeld ausgegeben, damit die Bürgerschaft nicht am politischen Willensbildungsprozess teilhaben kann.

Durch dieses Verhalten wurde der Kern der Demokratie, nämlich die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, mit juristischen Mitteln ausgehebelt. Woanders nimmt man Geld in die Hand, um den Willen der Bürger zu erfragen. In Mühltal findet es die politische Mehrheit aus CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP und „Die Mühltaler“ richtig, Steuergeld einzusetzen, damit es nicht zu einem Bürgerentscheid kommt.

17 Wahlprüfsteine – Antworten der Bürgermeisterkandidaten

Heute möchten wir wie angekündigt die Antworten zu den Wahlprüfsteinen  veröffentlichen, die wir vor zwei Wochen an alle Kandidaten versendet hatten. Diese sollen Ihnen Orientierung geben, wie sich die Kandidaten zu Fragen aus den Bereichen Verkehr und Bürgerbeteiligung positionieren.

Download der Wahlprüfsteine (PDF) starten

Wir bedanken uns für die Teilnahme so kurz vor Weihnachten und verweisen weiterhin auf die Wahlprogramme, falls sie sich darüber hinaus informieren wollen:

CDU: Thomas Hölscher >>> zur Website
FDP: Willi Muth  >>>Zur Website
Fuchs: Christoph Zwickler >>>PDF Download starten
SPD: Katharina Ebert >>>Zur Website
Die Mühltaler: Falko-Holger Ostertag >>>Zur Website

Wir arbeiten weiter!

Am Dornberg wird gebaut. Wir sehen uns weiterhin in der Verantwortung für unsere Unterstützer zu kämpfen. Erklärtes Ziel ist es, in Gemeindevertretung und Ortsbeirat weiter an den Zielen der GIVV zu arbeiten. Deshalb setzt die GIVV Ihr Engagement nun auf der politischen Ebene fort:

Simone Brammer und Benjamin Buchholz führen die Liste Verkehrsberuhigung für den Ortsbeirat in Trautheim an.

Peter Spahn kandidiert auf Listenplatz 4 bei Fuchs Mühltal.

Gehen Sie am 14. März zur Wahl oder nutzen die Briefwahl und unterstützen Sie die Kandidaten der GIVV!

Unsere Vorstellung einer bürgerfreundlichen Dornbergbebauung

Wie von Beginn an betont, steht die GIVV nicht gegen eine Bebauung, sondern für eine maßvolle Bebauung am Dornberg. Im Rahmen der Mediation, die durch den Bürgermeister Muth initiiert wurde, hat die GIVV einen konkreten Alternativorschlag erarbeitet. Aufgrund der Absprachen im Mediationsverfahren haben wir diesen bisher nicht veröffentlicht.

Nun ist die Alternativplanung aber bereits öffentlich zugänglich und wurde auch im Darmstädter Echo zitiert. Daher möchten wie diese auch direkt allen Bürgern zugänglich machen.

Hier geht es zur Alternativplanung  (Jetzt PDF-Download starten) und den Erläuterungen (Jetzt PDF-Download starten).

Was der VGH sagt – GIVV erläutert Gerichtsbeschluss

Aus der Mühltalpost vom März 2019

Am 28. Januar 2019 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden, dass der vorläufige Planungsstopp zum beabsichtigten Baugebiet Dornberg aufgehoben wird. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte diesen Stopp am 7. Dezember 2018 verfügt. Eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird nun im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt getroffen. Darüber hinaus liegt die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor.

Die neuerliche Entscheidung des VGH ist durchaus bemerkenswert. Der Verwaltungsgerichtshof erkennt nämlich an, dass das Bürgerbegehren bis zum 30. Januar 2018 zulässig war. Er schreibt auf Seite 5 seiner Entscheidung:

„Der Beschluss des Gemeindevorstands vom 30. Januar 2018 zur Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung steht der Durchführung des Bürgerbegehrens entgegen.“ (Hier im Detail nachzulesen)

Daraus folgt, dass das Bürgerbegehren bis dahin zulässig war und erst durch den Beschluss des Gemeindevorstands vom 30. Januar 2018 unzulässig wurde. Die vorangegangene mehrheitliche Ablehnung durch die Gemeindevertretung am 19. Dezember 2017 war also rechtswidrig. Trotzdem soll es nun nach der vorläufigen Auffassung des VGH und der politischen Mehrheit keinen Bürgerentscheid geben. Die Gemeindevertretung hätte aber die Möglichkeit, ihr rechtswidriges Verhalten zu korrigieren, indem sie den Bürgerentscheid nachträglich beschließt.

Formal könnte sie das dadurch bewirken, dass sie im gerichtlichen Hauptverfahren den Anspruch auf Durchführung des Bürgerentscheids mehrheitlich anerkennt. Damit wäre letztlich der Friede wiederhergestellt, gleich wie die Abstimmung durch die Bürger anschließend ausgeht. Die Politik müsste nicht mehr mit dem Makel leben, den Bürgerwillen mit juristischen Tricks hintergangen zu haben und der Investorin dürfte auch daran gelegen sein, ihre Interessen nur im Einklang mit der Bevölkerung durchzusetzen. Schließlich haben alle Fraktionen, die das Bürgerbegehren am 19. Dezember 2017 abgelehnt hatten, damals geäußert, die Bürger zwar gern befragen zu wollen, allerdings stünde das Recht dagegen. Nunmehr ist klar, dass das Recht nicht dagegen stand, also kann der Bürgerentscheid guten Gewissens auf den Weg gebracht werden.

Für die Bürgerinitiative GIVV

Simone Brammer und Katrin Schnücke

Zur vorläufigen Entscheidung des VGH zum Rechtsstreit über die Bebauung des Dornbergs vom 28. Januar 2019

Am 28. Januar 2019 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden, dass der vorläufige Planungsstopp aufgehoben wird. (PDF Download des VGH-Beschlusses starten). Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte diesen Stopp am 7. Dezember 2018 verfügt. Eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt getroffen. Darüber hinaus liegt die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor.

Die neuerliche Entscheidung des VGH ist aus mehreren Gründen bemerkenswert. Der Verwaltungsgerichtshof erkennt nämlich sehr wohl, dass das Bürgerbegehren bis zum 30. Januar 2018 zulässig war. Er schreibt auf Seite 5 seiner Entscheidung:

„Der Beschluss des Gemeindevorstands vom 30. Januar 2018 zur Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung steht der Durchführung des Bürgerbegehrens entgegen.“

Laut VGH ergibt sich daraus, dass dem Bürgerentscheid bis zum 30. Januar 2018 der Beschluss des Gemeindevorstands nicht entgegenstand. Das Bürgerbegehren war also bis dahin zulässig und wurde erst durch den Beschluss des Gemeindevorstands vom 30. Januar 2018 unzulässig. Die vorangegangene mehrheitliche Ablehnung durch die Gemeindevertretung am 19. Dezember 2017 war demnach rechtswidrig. Trotzdem soll es nun nach der vorläufigen Auffassung des VGH keinen Bürgerentscheid geben. Dabei hätte die Gemeindevertretung die Möglichkeit, ihr rechtswidriges Verhalten zu korrigieren, indem sie den Bürgerentscheid nachträglich beschließt.

Wir setzen darauf, dass die Mehrheit in der Gemeindevertretung so viel Courage mitbringt und dies auch tut. Andernfalls wäre die weitere Planung und das Baugebiet selbst von dem Makel besetzt, dass es erst durch unlautere Methoden ermöglicht wurde. Ein Festhalten am rechtswidrigen Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2017 würde auch das Vertrauen in unsere Demokratie und in den Rechtsstaat weiter beschädigen. Das dürfte auch die Investorin, die Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD), nicht wollen, die sich bei all ihrem Handeln auf einen besonderen Auftrag beruft. Wir hoffen, dass die politische Mehrheit die Chance der Korrektur nutzt, um die Glaubwürdigkeit der Institutionen wieder herzustellen.

Geht es nach dem Verwaltungsgerichtshof, ist eine gerichtliche Überprüfung von Beschlüssen der Verwaltung überdies grundsätzlich weder für Mitglieder der Gemeindevertretung noch für Unterzeichner des Bürgerbegehrens möglich. Das sah das Verwaltungsgericht Darmstadt noch anders. Es hatte erkannt, dass der Beschluss des Gemeindevorstands vom 30. Januar 2018 auch die Rechte der Teilnehmer des Bürgerbegehrens betraf. Die Entscheidung des VGH ist dagegen geradewegs eine Einladung an die Verwaltung zu rechtlich fragwürdigem Verhalten, da ein Rechtsschutz unzulässig sei. Das widerspricht den zentralen Forderungen unseres Rechtsstaates, der grundsätzlich Möglichkeiten bereithält, rechtlich umstrittene Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Bei allem sind wir bereit, auch die Chancen der Mediation, die Bürgermeister Willi Muth angestoßen hat, zu nutzen. Hier setzen wir darauf, echte Kompromisse zu erzielen, die auch die Interessen der Menschen vor Ort berücksichtigen.

Mediation Dornberg – NRD und GIVV suchen Kompromisse

Aus der Mühltalpost vom Februar 2019 (Artikel öffnen)

Die Planung des möglichen Baugebietes Dornberg hat das Verwaltungsgericht Darmstadt vorerst wieder gestoppt. Zunächst müsse der Bürgerentscheid abgewartet werden. Das Gericht sieht verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossene Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) habe festgestellt, dass das Bürgerbegehren zwar ursprünglich rechtmäßig gewesen sei, aber im Ergebnis erst mit der rechtswidrigen Entscheidung der Gemeindevertretung unzulässig geworden sei. Das lasse das Grundgesetz so nicht zu. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt hat die Gemeinde nun abermals Beschwerde eingelegt.

Zwischenzeitlich und unabhängig vom geführten Rechtsstreit hat Bürgermeister Willi Muth ein Mediationsverfahren dazu auf den Weg gebracht. Das begrüßen wir sehr. Unter Leitung eines erfahrenen Mediators sollen gemeinsam mit der NRD und der Bürgerinitiative GIVV Vorschläge erarbeitet werden, die beide Seiten zufriedenstellen. Dabei geht es nicht darum, das Baugebiet zu verhindern, sondern es so zu gestalten, dass die Interessen der NRD und die der Bürgerschaft berücksichtigt werden. Bislang wurde die Planung allein von der NRD erstellt. Anschließend soll das Ergebnis der Gemeindevertretung vorgelegt werden, die wie auch bei der alten Planung selbstverständlich das letzte Wort hat.

Dabei setzen wir darauf, dass es der Bürgermeister, die NRD und auch die politische Mehrheit ernst meinen, wenn die Hand ausgestreckt wird. Es wäre schön, wenn eine mögliche Lösung gleichermaßen durch die Politik angenommen werden würde wie zuvor die Planungen der NRD. Schließlich wurde 1.668 Mitbürgern der Rechtsanspruch auf den Bürgerentscheid durch die Mehrheit der Mühltaler Kommunalpolitik versagt.

 

 

+++Aktualisiert+++ Dornbergbebauung erneut gestoppt – Verwaltungsgericht verbietet weitere Planungsschritte

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 7. Dezember 2018 beschlossen (PDF Download starten), dass die Gemeinde Mühltal bei der Dornbergbebauung keine Fakten schaffen darf. Die Bürgerschaft darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens hatte einen weiteren Eilantrag gestellt und hat nun Recht bekommen. Zumindest vorläufig darf die Gemeinde Mühltal keine weiteren Planungsschritte auf den Weg bringen. Hintergrund ist das von 1.668 Mühltalern angestrengte Bürgerbegehren. Erst der dadurch ausgelöste Bürgerentscheid und damit die Bürger Mühltals sollen sagen, wie es beim Dornberg weitergeht.

Zwar hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 20. September 2018 die Eilbedürftigkeit noch abgelehnt. Inzwischen haben sich aber andere Überlegungen ergeben. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat nun entschieden, dass das Recht auf Durchführung eines Bürgerentscheides ausgehöhlt würde, wenn sich schon aus der Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses durch die Verwaltung die nachträgliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ergeben würde. (Vollständige Begründung: PDF Download starten)

Unser zentrales Anliegen, einen Bürgerentscheid zur Dornbergbebauung auf den Weg zu bringen, liegt damit wieder in greifbarer Nähe. Wir meinen, die Gemeinde hätte viel Zeit und Geld gespart, wenn sie den Bürgerentscheid gleich veranlasst hätte, als die Unterschriften vorgelegt wurden. Das wäre auch der Weg gewesen, der uns Bürgern immer versprochen wird, wenn es heißt, die Politik nehme den Bürger ernst. Nun setzen wir darauf, dass der Bürgerentscheid am 26. Mai 2019 erfolgt. Hier stehen nämlich ohnehin die Wahlen zum Europaparlament an, Kosten und Aufwand wären also sehr gering.

Mediationsverfahren – gibt es Bewegung?

Wir freuen uns darüber, dass Bürgermeister Willi Muth unsere Anregung aufgenommen hat und ein Mediationsverfahren gestartet hat. Unabhängig vom juristischen Verfahren möchten wir Wege finden, um für die Bürgerschaft eine bessere Bebauung durchzusetzen. Im Mittelpunkt steht dabei die Verkehrsbelastung für Mühltal, die nur so wenig wie möglich zunehmen darf. Eine dauerhafte Entlastungsstraße zur Flachsröße und eine wesentlich maßvollere Bebauung sind die Kernpunkte. Überdies sollte das Areal von einem Grüngürtel umsäumt sein, der zu Spaziergängen mit Blick ins Stettbachtal einlädt.

Alle dafür anfallenden Kosten dürften durch den großen Gewinn mehr als gedeckt sein, der mit der Umwandlung eines großen Teiles des Geländes in reguläres Wohnbauland entsteht.

CDU und FDP benennen Verkehrsprobleme

Erfreut nahmen wir zur Kenntnis, dass die CDU und die FDP langsam die Verkehrsprobleme erkennen und auf unsere Linie einschwenken. So hat die CDU das Problem am Verkehrsknotenpunkt B426/Rheinstraße benannt. Zur „Rush Hour“ gibt es täglich enorme Staus. Der Rückstau geht oft bis zum zweiten Kreisel/Flachsröße. (siehe Antrag der CDU-Fraktion vom 16.10.2018 wegen Rückstau Verkehrsknoten B426).

Und auch Herr Werthmann von der FDP erkennt die zunehmende Verkehrsbelastungen durch zusätzlichen Wohnraum. So ist es einem Artikel in der Oktober-Ausgabe der Mühltalpost vom 31.10.2018 zu lesen: „Mehr Wohnungen bedeuten mehr Verkehr – FDP: Es müssen Lösungen gefunden werden“  Hier Artikel lesen