Gutachten kostete 10.000 Euro

Verwaltung gibt fast 10.000,- Euro für Gutachten aus, das beim Hessischen Städte- und Gemeindebund kostenlos gewesen wäre.

Am 1. November 2017 hatten wir die Unterschriften des Bürgerbegehrens der Verwaltung der Gemeinde Mühltal übergeben. Unser Ziel ist es nach wie vor, dass nach dem Willen der 1.668 Unterzeichner der Bürgerentscheid über die Dornbergbebauung durchgeführt wird.

Der Gemeindevorstand unter Leitung der Ersten Beigeordneten Edelgard Heymann (SPD) hat nach Übergabe der Unterschriften bei einem Anwaltsbüro ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens eingeholt. Das Anwaltsbüro befasst sich nach eigener Darstellung vor allem mit Vergaberecht. Es wirbt nicht damit, im Kommunalrecht erfahren zu sein. Dennoch wurde es vom Gemeindevorstand mit der kommunalrechtlichen Frage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beauftragt.

Die Gemeinde Mühltal ist Mitglied im Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB). Als Mitglied erhält sie vom HSGB jederzeit auf Nachfrage kostenlose Rechtsgutachten. Beim HSGB sitzen auch geschulte Fachjuristen, die Spezialisten im Kommunalrecht sind. Die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hätten sie daher fundiert und kostenfrei beantworten können. Dennoch hat es der Gemeindevorstand unter Leitung von Frau Heymann vorgezogen, das externe Anwaltsbüro mit der Prüfung zu beauftragen.

Bekanntlich hat das private Büro das Bürgerbegehren als unzulässig beschrieben. Die Mehrheit der Gemeindevertretung wollte dem Gutachten glauben, weswegen nun ein Rechtstreit über die Zulässigkeit vor Gericht ausgetragen wird. Wir fragen uns, weshalb der Gemeindevorstand nicht vom kostenfreien Angebot des HSGB Gebrauch gemacht hat.

Selbstverständlich wird darüber spekuliert, dass der Gemeindevorstand durch das Gutachten hören wollte, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Der HSGB hätte vermutlich in einer solch brisanten Sache sehr gewissenhaft recherchiert und wäre wahrscheinlich zum Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Das sind jedoch reine Spekulationen, die allerdings dadurch befeuert werden, dass Frau Heymann auch auf wiederholte Nachfragen nicht die Gründe dafür nennt, weshalb der Gemeindevorstand das Anwaltsbüro und nicht den HSGB mit der Rechtsprüfung beauftragt hat.

Tatsache ist aber, dass das private Anwaltsbüro uns Bürger bereits knapp 10.000,- Euro Steuergeld gekostet hat. Dies ergibt sich aus einer Anfrage der Fraktion FUCHS. Die Anfrage vom 16. Januar, 27. Februar und 17. April 2018 lautete:

„Wie teuer war das Rechtsgutachten Mösinger?“

Die Antwort der Verwaltung unter Leitung von Frau Heymann lautete am 8. Mai 2018:

„Die Kosten für das Rechtsgutachten incl. Vorstellung und Besprechung im Gemeindevorstand sowie Beantwortung anstehender Fragen, Fertigen der Beschlussvorlage an die Gemeindevertretung sowie weitere Vorgehensweise nach dem GVE-Beschluss beliefen sich auf 9.639,00 EUR.“

Das halten wir auch unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Gemeinde Mühltal für einen untragbaren Zustand. Jeder Blumenkasten, dessen Aufstellung angeregt wird, muss vor der finanziellen Situation unserer Gemeinde weichen. Umgekehrt werden Gelder ausgegeben, die man für dringend Notwendigeres hätte ausgeben können.