Erneut abgelehnt: Stellungnahme zum Beschluss der GVE vom 20.03.18

Bürgerinitiative ist enttäuscht von erneutem Mehrheitsbeschluss der 
Gemeindevertretung

In Mühltal haben 1.668 Menschen einen Bürgerentscheid über das von der politischen Mehrheit beabsichtigte Baugebiet Dornberg gefordert. Wir sind als Bürgerinitiative GIVV enttäuscht von der Mehrheitsentscheidung der Mühltaler Gemeindevertretung vom 20. März 2018, die diesen Bürgerentscheid politisch nun bereits zum zweiten Mal abgelehnt hat. Die Menschen in Mühltal fragen sich, wovor diese Mehrheit Angst hat. Einerseits behauptet diese Mehrheit, die insbesondere von CDU, SPD und Grünen getragen wird, dass die Mühltaler hinter dem Projekt stünden, andererseits wird jeder Strohhalm gesucht, um die Menschen darüber nicht abstimmen zu lassen.

Im Dezember 2017 hieß es noch, das Rechtsgutachten der GIVV sei wertlos, weil es namentlich nicht unterzeichnet war. Nun hat einer der anerkanntesten Staatsrechtler Deutschlands, der Bayreuther Juraprofessor Dr. Heinrich Amadeus Wolff, der die GIVV vertritt, das Bürgerbegehren mit guten Gründen als zulässig bezeichnet. Dennoch stimmte diese Mehrheit nun abermals gegen die Bürgerbeteiligung. Und wieder wurde nicht inhaltlich diskutiert. Die Erste Beigeordnete Edelgard Heymann (SPD) sprach davon, dass eine renommierte Anwaltskanzlei der politischen Mehrheit diese Entscheidung empfohlen habe. Wer recherchiert, der entdeckt schnell, dass diese „renommierte Anwaltskanzlei“ erst seit 2018 besteht und ihren Schwerpunkt nicht im Kommunalrecht hat.

Frau Heymann beantwortete die Frage nicht, warum der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) nicht um juristischen Rat gebeten wurde. Aus der Opposition heraus wurde darauf hingewiesen, dass dies für die Gemeinde kostenlos gewesen wäre, wohingegen die Bestellung eines externen Anwaltsbüros den Steuerzahler viel Geld koste. Der HSGB sei auf dem Gebiet des Kommunalrechts ein anerkannter Experte. Für die GIVV drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Verwaltung unter Leitung der Ersten Beigeordneten ein solches Fachgutachten überhaupt nicht wollte. Dafür hat sie zu Lasten der Steuerzahler tief in die Gemeindekasse gegriffen.

Wir als GIVV vertrauen auf die Expertise von Professor Wolff und werden nun gerichtlich gegen die Mehrheitsentscheidung vorgehen. Aus den benannten Gründen ist die Rechtsmeinung der Verwaltung und der politischen Mehrheit mehr als fragwürdig. Nach Auffassung der GIVV dient das Recht hier allein dazu, eine politisch unglückliche Entscheidung mit der Mehrheit der Gemeindevertretung um jeden Preis durchzudrücken. Auf der Strecke bleibt der Bürgerwille und letztlich auch Vertrauen in unsere Demokratie, das gerade heute immer wichtiger wird.

Die GIVV begrüßt jeden Beitrag zur Verkehrsentlastung der Menschen, selbst wenn er nur klein ist. Daher wird auch eine Baustraße positiv gesehen. Der in der Gemeindevertretung erneut gefasste Beschluss zu einer Baustraße ist jedoch eine Mogelpackung. Denn diese Straße soll nur vorübergehend gebaut werden und nur für LKW über 7,5 Tonnen zulässig sein. Das entspricht nicht unserer Forderung, eine dauerhafte Entlastungsstraße für den gesamten Verkehr vor Baubeginn zu errichten. Auch sieht der Beschluss leider nicht vor, dass die Straße wirklich vom Nutznießer eines Baugebietes am Dornberg bezahlt wird. Enttäuscht ist die GIVV abermals vom Demokratieverständnis der politischen Mehrheit, die über einen Änderungsantrag der Fraktion FUCHS dazu noch nicht einmal abstimmen lassen wollte. Dieser Änderungsantrag übernahm die Position der GIVV. Er sah vor, die Baustraße so zu bauen, dass sie als dauerhafte Entlastungsstraße für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden kann und nicht von der Gemeinde bezahlt werden soll.