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25. Bürgerversammlung – Dornberg auch Thema

Die Gemeindevertretung läd am 01. März um 19:00 Uhr zur 25. Bürgerversammlung ein. Das „Wohngebiet Dornberg“ ist eines der angekündigten Themen. Die GIVV wird durch die Vertrauenspersonen Simone Brammer und Katrin Schnücke vertreten sein.

Leider wurden unsere Rückfragen zum Teilnehmerkreis und der Agenda wiederholt nicht beantwortet. Somit bleibt offen, welche Themen hier im Detail zur Diskussion stehen.

Um so mehr freuen wir uns, wenn möglichst viele Unterstützer der GIVV zur Versammlung kommen und so Ihre Solidarität zum Ausdruck bringen.

Wichtig: aufgrund des geringen Platzangebots ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig zur Versammlung zu kommen. 

Die Versammlung findet hier statt:

Bürgerzentrum Nieder-Ramstadt
Ober-Ramstädter Straße 2-4
64367 Mühltal.

 

 

 

Sitzung der Gemeindevertretung – Drei Anträge zum Dornberg

Am Dienstag, den 06. Februar 2018 findet um 19:30 Uhr eine Sitzung der Gemeindevertretung statt. Auf der Tagesordnung sind drei Anträge die den Dornberg betreffen. Die Sitzung ist öffentlich.

TOP 2: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2017 wegen Verkehrsgutachten Dornberg Drucks.: (2017/347)

TOP 3. Antrag der Fraktion FUCHS vom 16.01.2018 Bürgerbeteiligung beim „Wohngebiet Dornberg“ (Drucks.: 2018/012)

TOP 4. Antrag der Gemeindevertreterin Marion Diekmann vom 16.01.2018 wegen Bürgerentscheid Gelände Dornberg (Drucks.: 2018/015)

Die vollständige Tagesordnung ist hier einzusehen: Link zum Bürgerinformationssystem

Wo findet die Sitzung statt: Bürgerhaus Traisa, Im Rosengarten 21 – 23

 

Widerspruch eingereicht

Bereits am 07.01.18 wurde durch die Vertrauenspersonen der GIVV Widerspruch gegen die mehrheitliche Ablehnung des Bürgerbegehrens durch die Gemeinde Mühltal eingelegt. 

Bei diesem Vorgang werden wir vom Bayreuther Staatsrechtler Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff vertreten ( https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Amadeus_Wolff ). Er hält die Begründung des Gutachtens für „an den Haaren“ herbeigezogen, welches der Gemeindevorstand statt kostenfrei beim Hessischen Städte- und Gemeindebund bei einem Fachanwalt für Vergaberecht kostenpflichtig erstellen ließ. Aufgrund dieses Gutachten erging dann die mehrheitliche Ablehnung durch die Gemeindevertretung.

Der Widerspruch im Wortlaut finden Sie hier (Wir bitten die schlechte Qualität zu entschuldigen) PDF Download starten

Pressemeldung: GIVV wird durch Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff vertreten

Pressemeldung vom 20.12.2017:

Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens durch die Gemeindevertretung
der Gemeinde Mühltal am 19. Dezember 2017 wird die Bürgerinitiative
GIVV dagegen Rechtsmittel einlegen. Vertreten wird sie dabei durch den
Bayreuther Staatsrechtler Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, der den
Sachverhalt bereits kennt. Wolff ist neben seiner Tätigkeit als
Professor für öffentliches Recht unter anderem Gutachter und
Prozessvertreter für die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer
und diverse Interessenverbände.

Zur Person: https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Amadeus_Wolff

 

 

17 Wahlprüfsteine – Fragen an die Bürgermeisterkandidaten

Wir haben zur Bürgermeisterwahl in Mühltal am 21. Januar 2018 insgesamt 17 Wahlprüfsteine erarbeitet. Die Kandidaten haben damit die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zum Thema Verkehr und Bürgerbeteiligung anhand der 17 Fragen zu präsentieren. Die Wähler erhalten damit die Möglichkeit, sich ein Bild von den Kandidaten zu machen.

Die im Folgenden dargestellten Fragen haben wir den Kandidaten am 13. Dezember 2017 per Mail versandt. Wir haben gebeten, sie bis zum 18. Dezember 2017 zu beantworten. Alle eingegangenen Antworten werden wir anschließend hier veröffentlichen.

Fußgängerverkehr

Welche Bedeutung hat für Sie der Fußgängerverkehr?
Mit welchen Maßnahmen möchten Sie Fußgängern helfen?

Fahrradverkehr

Welche Bedeutung hat für Sie der Fahrradverkehr?
Was halten Sie vom Radverkehrskonzept des Landkreises Darmstadt-Dieburg?
Mit welchen Maßnahmen möchten Sie den Fahrradverkehr unterstützen?

Autoverkehr

Welche Bedeutung hat für Sie der Autoverkehr?
Mit welchen Maßnahmen möchten Sie den Autoverkehr unterstützen?

ÖPNV

Welche Bedeutung hat für Sie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)?
Mit welchen Maßnahmen möchten Sie dem ÖPNV helfen?

Dornbergbebauung

Was halten Sie von der Dornbergbebauung, wie sie zur Zeit geplant ist?
Welche Korrekturen schlagen Sie vor?
Wenn Sie Ihre Meinung gegenüber der Abstimmung am 12. September 2017 geändert haben sollten: Aus welchem Grund haben Sie Ihre Meinung inzwischen geändert?
Wie stehen Sie zum Bürgerentscheid?
Wenn Sie zwar einen Bürgerentscheid befürworten, aber Ihre Fraktion nicht: Wie wollen Sie Ihre Fraktion dazu bewegen, sich für den Bürgerentscheid einzusetzen?

Bahnhofsbebauung

Wie beurteilen Sie die Verkehrsanbindung per PKW an den Bahnhof?
Halten Sie es für wichtiger, am Bahnhof baurechtlich Stellplätze für Bahnpendler oder ein Neubaugebiet auszuweisen?
Wenn Sie hier andere Einstellungen haben sollten als Ihre Fraktion: Wie wollen Sie Ihre Fraktion dazu bewegen, sich Ihrer Auffassung anzuschließen?

Pressemitteilung mehr Demokratie e.V. vom 6. Dezember 2017

Link zur Pressemeldung

Anwalt der Gemeinde Mühltal konstruiert Unzulässigkeit von Bürgerbegehren

Mehr Demokratie übt scharfe Kritik an Rechtsgutachten

„Nicht stichhaltig!“, das ist das Fazit von Mehr Demokratie zum vorliegenden Rechtsgutachten über das Bürgerbegehren „Wohngebiet Mühltal“. Die Gemeinde Mühltal hatte das Gutachten bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben. Nach Auffassung von Mehr Demokratie ist weder die angeblich fehlende Unterschrift, noch die Kritik an der Begründung des Begehrens ein Grund, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.

„Bürgerbegehren müssen laut Gemeindeordnung schriftlich eingereicht werden – das meint aber nicht die Unterschrift der Initiatoren, sondern eine ausreichende Zahl von Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger“, stellt Matthias Klarebach, Mitglied des hessischen Landesvorstands, klar. Anderslautende Gerichtsurteile gebe es weder in Hessen, noch in anderen Bundesländern. Weiterhin sei die von den Initiatoren erstellte Begründung an den wesentlichen Stellen als Meinungsäußerung gekennzeichnet und müsse deswegen nicht objektivierbar sein. „Bürgerbegehren dürfen keine Falschbehauptungen enthalten. Das ist hier aber nicht der Fall“, so Klarebach.

„Angesichts der offensichtlich herbeikonstruierten Unzulässigkeitsgründe fordern wir die Stadt Mühltal auf, den Ausführungen des Rechtsgutachtens nicht zu folgen und das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären“, appelliert Klarebach an die Gemeinde Mühltal. Die Debatte müsse politisch und nicht juristisch geführt werden.

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Hessen
www.hessen.mehr-demokratie.de

Gutachten zur Zulässigkeit und Nachtrag

Hier finden Sie das Gutachten der GIVV zur Zulässigkeit vor Start der Initiative und einen Nachtrag zum aktuellen Gutachten der Gemeindevertretung öffentlich stellen.

Gutachten zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 4. Oktober 2017: Download

Nachtrag Gutachten zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 30. November 2017: Download

Hier finden Sie auch das Gutachten vom 22.11.2017 das durch den Gemeindevorstand in Auftrag gegeben wurde und auf das sich der Nachtrag des GIVV-Gutachtens bezieht: Download 

Bürgerbegehren unzulässig?

Das Darmstädter Echo teilt am 30. November 2017 mit, dass das Bürgerbegehren laut einem Anwaltsgutachten, das der Gemeindevorstand in Auftrag gegeben habe, unzulässig sei. Wir kennen dieses Gutachten bislang nicht. Es liegt zwar dem Darmstädter Echo vor, uns wurde es bislang aber nicht zur Kenntnis gebracht. Daher können wir dazu nicht konkret Stellung nehmen.

Jedoch hatten wir bereits in Vorbereitung des Bürgerbegehrens ebenfalls juristischen Rat eingeholt. Der zu unterschreibende Text und die Verfahrensweise wurden vollständig geprüft. Die uns vorliegende Expertise ergibt zweifelsfrei die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Wir hätten auch weder die viele Arbeit auf uns genommen noch Erwartungshaltungen bei den Bürgern geweckt, wenn wir nicht sicher gewesen wären, dass wir juristisch richtig liegen. Die Erfahrungen aus Pfungstadt sollten uns erspart bleiben.

Damit steht nun Aussage gegen Aussage. Das Gebot der Sachlichkeit bringt es mit sich, immer beide Seiten zu hören und voreilige Meinungsäußerungen zu unterlassen. Es liegt jetzt an der Gemeindevertretung, völlig frei zu entscheiden. Die Mitglieder der Gemeindevertretung können sich der Rechtsauffassung anschließen, die die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens annimmt. Sie können aber auch für den Bürgerentscheid stimmen, wenn sie sich der Rechtsauffassung anschließen, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens annimmt.

Wir sehen darin auch einen Prüfstein, wie sich unsere Volksvertreter zu dem von fast 1.700 Mitbürgern geäußerten Willen verhalten, zur Frage der Dornbergbebauung die Bürger abstimmen zu lassen. Um mehr ging es bislang nicht. Selbstbewusste Volksvertreter sollten den Willen des Volkes nicht unterdrücken. Sie sollten hier das Volk demokratisch entscheiden lassen.