CHRONOLOGIE DER „BÜRGERBETEILIGUNG“
6. März 2016 – Kommunalwahlen
Die Bebauungspläne werden vor der Wahl nicht benannt, die antretenden Parteien und Wählergemeinschaften können deshalb dazu auch keine Positionen benennen, die Bürger können darüber also auch nicht abstimmen.
22. Juni 2016 – Schnittchen
Die NRD lädt die Gemeindevertreter zu Schnittchen (Einladung Gemeinde PDF) Schnittchen und Getränken ein (Einladung NRD PDF) um ihr Vorhaben zu präsentieren. Die Öffentlichkeit ist nicht zugelassen.
13. September 2016 – Antrag
Ein Antrag in der Gemeindevertretung scheitert, der vorsah, dass die Bevölkerung gefragt wird, ob sie solche Großprojekte haben will. (Protokoll der Sitzung als PDF, Seite 6 und 7)
1. Juni 2017 – „Bürgerversammlung“
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung lädt zu einer Bürgerversammlung zum Baugebiet. Nach Hessischer Gemeindeordnung, § 8a Absatz 3, können lediglich „Sachverständige und Berater“ hinzugezogen werden. In Mühltal sind keine neutralen „Sachverständige“ oder „Berater“ dabei. Auf dem Podium sitzen allein Interessenvertreter der NRD. Die Bürger werden aufgefordert, nur kurze Fragen zu stellen.
24. August 2017 – Ausschusssitzung
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 12. September 2017 tagt der Umwelt-, Entwicklungs- und Bauausschuss. Nach Hessischer Gemeindeordnung, § 62 Absatz 6, können lediglich Vertreter von Bürgerinitiativen und Sachverständige hinzugezogen werden.So sieht es übrigens auch die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Mühltal in § 32 Absatz 4 (Geschäftsordnung Gemeindevertretung PDF).In Mühltal dürfen die Bürgervertreter nicht gleichberechtigt mitdiskutieren Ein neutraler Sachverständiger ist auch nicht dabei. Stattdessen nimmt ein Interessenvertreter der NRD mit vollem Rederecht an der Sitzung teil (Protokoll der Sitzung als PDF).