Was der VGH sagt – GIVV erläutert Gerichtsbeschluss

Aus der Mühltalpost vom März 2019

Am 28. Januar 2019 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden, dass der vorläufige Planungsstopp zum beabsichtigten Baugebiet Dornberg aufgehoben wird. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte diesen Stopp am 7. Dezember 2018 verfügt. Eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird nun im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt getroffen. Darüber hinaus liegt die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor.

Die neuerliche Entscheidung des VGH ist durchaus bemerkenswert. Der Verwaltungsgerichtshof erkennt nämlich an, dass das Bürgerbegehren bis zum 30. Januar 2018 zulässig war. Er schreibt auf Seite 5 seiner Entscheidung:

„Der Beschluss des Gemeindevorstands vom 30. Januar 2018 zur Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung steht der Durchführung des Bürgerbegehrens entgegen.“ (Hier im Detail nachzulesen)

Daraus folgt, dass das Bürgerbegehren bis dahin zulässig war und erst durch den Beschluss des Gemeindevorstands vom 30. Januar 2018 unzulässig wurde. Die vorangegangene mehrheitliche Ablehnung durch die Gemeindevertretung am 19. Dezember 2017 war also rechtswidrig. Trotzdem soll es nun nach der vorläufigen Auffassung des VGH und der politischen Mehrheit keinen Bürgerentscheid geben. Die Gemeindevertretung hätte aber die Möglichkeit, ihr rechtswidriges Verhalten zu korrigieren, indem sie den Bürgerentscheid nachträglich beschließt.

Formal könnte sie das dadurch bewirken, dass sie im gerichtlichen Hauptverfahren den Anspruch auf Durchführung des Bürgerentscheids mehrheitlich anerkennt. Damit wäre letztlich der Friede wiederhergestellt, gleich wie die Abstimmung durch die Bürger anschließend ausgeht. Die Politik müsste nicht mehr mit dem Makel leben, den Bürgerwillen mit juristischen Tricks hintergangen zu haben und der Investorin dürfte auch daran gelegen sein, ihre Interessen nur im Einklang mit der Bevölkerung durchzusetzen. Schließlich haben alle Fraktionen, die das Bürgerbegehren am 19. Dezember 2017 abgelehnt hatten, damals geäußert, die Bürger zwar gern befragen zu wollen, allerdings stünde das Recht dagegen. Nunmehr ist klar, dass das Recht nicht dagegen stand, also kann der Bürgerentscheid guten Gewissens auf den Weg gebracht werden.

Für die Bürgerinitiative GIVV

Simone Brammer und Katrin Schnücke