Bürgerbegehren nicht erwünscht – viel Steuergeld, um die Bürgerinnen und Bürger nicht zu hören

Aus aktuellem Anlass nehmen wir Stellung zu den hohen Ausgaben der Gemeinde Mühltal, um das Bürgerbegehren zur Dornbergbebauung juristisch zu kippen. Auf Nachfragen räumte die Verwaltung jetzt ein, dass sie schon 2017, also deutlich vor jedem Rechtsstreit, bereits fast 10.000 Euro für ein Anwaltsgutachten ausgegeben hat, um den Bürgerentscheid zum Dornberg zu verhindern. Das im wahrsten Sinne des Wortes teuer „gekaufte“ Gutachten sagte aus, dass das Bürgerbegehren der GIVV zum Dornberg angeblich rechtswidrig war. 

Die GIVV hatte zu dieser Zeit noch gar kein Gericht angerufen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dann am 22.06.2018 festgestellt, dass dieses teure Gutachten unzutreffend war. Insgesamt hat sich die Gemeinde in Sachen Bürgerbegehren Dornberg den Anwalt 34.059,70 Euro kosten lassen, um die Meinung der Mühltaler Bürgerinnen und Bürger nicht zu hören. Der Hessische Städte- und Gemeindebund wäre hier übrigens kostenlos tätig geworden. 

Von Vertretern aus CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP und „Die Mühltaler“ wird das jetzt so dargestellt, als verantworteten wir – als Vertreterinnen der 1.668 Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerbegehren unterzeichnet hatten – diese Kosten. Doch in Wahrheit hat die Verwaltung unter Mitwirkung dieser Parteien das Steuergeld ausgegeben, damit die Bürgerschaft nicht am politischen Willensbildungsprozess teilhaben kann.

Durch dieses Verhalten wurde der Kern der Demokratie, nämlich die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, mit juristischen Mitteln ausgehebelt. Woanders nimmt man Geld in die Hand, um den Willen der Bürger zu erfragen. In Mühltal findet es die politische Mehrheit aus CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP und „Die Mühltaler“ richtig, Steuergeld einzusetzen, damit es nicht zu einem Bürgerentscheid kommt.