Stellungnahme zum Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes

Am 25. September 2018 erhielten wir überraschend einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes. Im vorläufigen Eilverfahren vertritt dieses Gericht anders als zuvor das Verwaltungsgericht Darmstadt die Auffassung, dass die einstweilige Anordnung keinen Bestand haben soll. Diese vorläufige Anordnung hatte den Zweck, dass in Sachen Dornbergbebauung keine endgültigen Fakten geschaffen werden.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte zuvor festgestellt, dass das Bürgerbegehren rechtmäßig war und es einen Bürgerentscheid geben müsse. Das hatte anschließend auch die Mühltaler Kommunalpolitik anerkannt, die CDU hatte den Bürgerentscheid sogar für Januar bzw. Februar 2019 beantragt. Der Verwaltungsgerichtshof bestreitet die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens nun auch nicht. Allerdings vertritt er die Auffassung, dass die Leitung der Gemeindeverwaltung in Kenntnis der vorliegenden 1.668 Unterschriften Anfang 2018 bereits solche Fakten geschaffen habe, die auch mit einem erfolgreichen Bürgerentscheid nicht wieder rückgängig gemacht werden könnten.

Das ist eine dreifache Niederlage:

  1. Wir Bürger sollen trotz des erfolgreichen Bürgerbegehrens nicht zur Dornbergbebauung gefragt werden.
  2. Der Leitung der Verwaltung attestiert der Verwaltungsgerichtshof, dass sie in Kenntnis der gesammelten Unterschriften ganz einfach Fakten geschaffen hat, aufgrund derer der Wille aus der Bürgerschaft nach dem Bürgerentscheid nun trotz der vielen Versprechen zur Bürgernähe nicht umgesetzt werden soll. Üblich ist, dass eine Verwaltung dem Bürger hilft, hier hat sie dessen Willen ausgehebelt.
  3. Und schließlich geht mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes auch ein weiterer Verlust an Vertrauen in die staatlichen Institutionen einher. Die jüngsten Wahlergebnisse zeigen, dass hier ohnehin Defizite bestehen. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist sicher nicht geeignet, Vertrauen in das Funktionieren und in die Versprechen des Staates zurückzugewinnen.

Wir geben dennoch nicht auf. Vor uns liegt das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Vor uns liegen aber auch Mühltaler Kommunalpolitiker, die sich hoffentlich nicht dem Verdacht aussetzen wollen, mit juristisch zwar möglicherweise korrekten, aber moralisch zweifelhaften Tricks die Mühltaler Bürgerschaft von einer ganz zentralen Mitwirkung an der Gestaltung des eigenen Ortes ausgeschlossen zu haben.