Verwaltungsgericht Darmstadt gibt Bürgerinitiative GIVV in allen Punkten Recht.
Eben haben wir die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt erhalten. Sie kann hier nachgelesen werden (PDF Download starten).
Das Gericht hat uns in jeder Hinsicht Recht gegeben. Das Bürgerbegehren ist zulässig, daher muss es einen Bürgerentscheid geben. Die Verwaltung darf jetzt auch keine vollendeten Tatsachen schaffen, die den Anspruch auf den Bürgerentscheid ins Leere laufen lassen. Zwar handelt es sich bei der Entscheidung des Gerichtes von heute formal „lediglich“ um ein Eilverfahren mit „summarischer Prüfung“ der Rechtslage. Es ist aber erkennbar, dass sich das Verwaltungsgericht Darmstadt mit dem Fall eingehend befasst hat. Im parallel laufenden Hauptverfahren dürfte es daher zu keiner anderen Entscheidung gelangen.
Wir gehen nun davon aus, dass der Bürgerentscheid parallel mit der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 erfolgt. Am 17. Juli 2018 wird es ohnehin eine Sondersitzung der Gemeindevertretung Mühltal geben, die den Bürgerentscheid formal beschließen dürfte. Die Zusammenlegung von Abstimmungsterminen ist politisch gewollt, es werden ca. 20.000,- Euro gespart, etwa einhundert ehrenamtliche Wahlhelfer müssen nicht erneut antreten und der einheitliche Termin dürfte sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Die Gemeinde Mühltal hat ohnehin große Probleme, ehrenamtliche Wahlhelfer zu finden, was die wiederholten Aufrufe der Verwaltung belegen.
Wir danken allen Unterstützern! Die teilweise voreiligen Aussagen zur Unzulässigkeit selbst in der anerkannten Tagespresse haben sich mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt als haltlos erwiesen. Nun hoffen wir auf einen sachlichen Umgang mit den Anliegen der Mühltaler Bürgerschaft und erwarten für den Bürgerentscheid Fairness und von den neutralen Institutionen auch Neutralität und Objektivität.