+++Aktualisiert+++ Dornbergbebauung erneut gestoppt – Verwaltungsgericht verbietet weitere Planungsschritte

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 7. Dezember 2018 beschlossen (PDF Download starten), dass die Gemeinde Mühltal bei der Dornbergbebauung keine Fakten schaffen darf. Die Bürgerschaft darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens hatte einen weiteren Eilantrag gestellt und hat nun Recht bekommen. Zumindest vorläufig darf die Gemeinde Mühltal keine weiteren Planungsschritte auf den Weg bringen. Hintergrund ist das von 1.668 Mühltalern angestrengte Bürgerbegehren. Erst der dadurch ausgelöste Bürgerentscheid und damit die Bürger Mühltals sollen sagen, wie es beim Dornberg weitergeht.

Zwar hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 20. September 2018 die Eilbedürftigkeit noch abgelehnt. Inzwischen haben sich aber andere Überlegungen ergeben. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat nun entschieden, dass das Recht auf Durchführung eines Bürgerentscheides ausgehöhlt würde, wenn sich schon aus der Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses durch die Verwaltung die nachträgliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ergeben würde. (Vollständige Begründung: PDF Download starten)

Unser zentrales Anliegen, einen Bürgerentscheid zur Dornbergbebauung auf den Weg zu bringen, liegt damit wieder in greifbarer Nähe. Wir meinen, die Gemeinde hätte viel Zeit und Geld gespart, wenn sie den Bürgerentscheid gleich veranlasst hätte, als die Unterschriften vorgelegt wurden. Das wäre auch der Weg gewesen, der uns Bürgern immer versprochen wird, wenn es heißt, die Politik nehme den Bürger ernst. Nun setzen wir darauf, dass der Bürgerentscheid am 26. Mai 2019 erfolgt. Hier stehen nämlich ohnehin die Wahlen zum Europaparlament an, Kosten und Aufwand wären also sehr gering.