Widerspruch eingereicht

Bereits am 07.01.18 wurde durch die Vertrauenspersonen der GIVV Widerspruch gegen die mehrheitliche Ablehnung des Bürgerbegehrens durch die Gemeinde Mühltal eingelegt. 

Bei diesem Vorgang werden wir vom Bayreuther Staatsrechtler Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff vertreten ( https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Amadeus_Wolff ). Er hält die Begründung des Gutachtens für „an den Haaren“ herbeigezogen, welches der Gemeindevorstand statt kostenfrei beim Hessischen Städte- und Gemeindebund bei einem Fachanwalt für Vergaberecht kostenpflichtig erstellen ließ. Aufgrund dieses Gutachten erging dann die mehrheitliche Ablehnung durch die Gemeindevertretung.

Der Widerspruch im Wortlaut finden Sie hier (Wir bitten die schlechte Qualität zu entschuldigen) PDF Download starten