Bürgerbegehren unzulässig?

Das Darmstädter Echo teilt am 30. November 2017 mit, dass das Bürgerbegehren laut einem Anwaltsgutachten, das der Gemeindevorstand in Auftrag gegeben habe, unzulässig sei. Wir kennen dieses Gutachten bislang nicht. Es liegt zwar dem Darmstädter Echo vor, uns wurde es bislang aber nicht zur Kenntnis gebracht. Daher können wir dazu nicht konkret Stellung nehmen.

Jedoch hatten wir bereits in Vorbereitung des Bürgerbegehrens ebenfalls juristischen Rat eingeholt. Der zu unterschreibende Text und die Verfahrensweise wurden vollständig geprüft. Die uns vorliegende Expertise ergibt zweifelsfrei die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Wir hätten auch weder die viele Arbeit auf uns genommen noch Erwartungshaltungen bei den Bürgern geweckt, wenn wir nicht sicher gewesen wären, dass wir juristisch richtig liegen. Die Erfahrungen aus Pfungstadt sollten uns erspart bleiben.

Damit steht nun Aussage gegen Aussage. Das Gebot der Sachlichkeit bringt es mit sich, immer beide Seiten zu hören und voreilige Meinungsäußerungen zu unterlassen. Es liegt jetzt an der Gemeindevertretung, völlig frei zu entscheiden. Die Mitglieder der Gemeindevertretung können sich der Rechtsauffassung anschließen, die die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens annimmt. Sie können aber auch für den Bürgerentscheid stimmen, wenn sie sich der Rechtsauffassung anschließen, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens annimmt.

Wir sehen darin auch einen Prüfstein, wie sich unsere Volksvertreter zu dem von fast 1.700 Mitbürgern geäußerten Willen verhalten, zur Frage der Dornbergbebauung die Bürger abstimmen zu lassen. Um mehr ging es bislang nicht. Selbstbewusste Volksvertreter sollten den Willen des Volkes nicht unterdrücken. Sie sollten hier das Volk demokratisch entscheiden lassen.