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Unser aktueller Flyer – Wir sagen Danke

In unserem aktuellen Flyer möchten wir das bisherige Geschehen kurz wiedergeben und einen Ausblick darstellen, wie es nun weitergehen könnte. Auf die an uns geäußerte Kritik gehen wir mit überprüfbaren Belegen ein.

Flyer vom 25.11.17 laden

Wir freuen uns über den enormen Zuspruch, den wir bislang von Ihnen bekommen haben. Viele Menschen machen uns Mut. Sie bestärken uns auch darin, dass der eingeschlagene Weg richtig ist.

Unterstützen Sie uns auch weiterhin dabei!

Ihre Bürgerinitiative zur Vermeidung von Verkehr,

Simone Brammer & Katrin Schnücke

„Es geht um drei Punkte“

Wir haben offenbar den Nerv der Mühltaler Fraktionen CDU, SPD, Grüne, Mühltaler und FDP getroffen. Das Darmstädter Echo berichtet von einer gemeinsamen Erklärung. Darin wird uns vorgeworfen, ein falsches Bild von der Sachlage zu zeichnen. Dazu nehmen wir Stellung:

1. Stellplatzsatzung
Nach Auffassung der Erklärung sei es selbstverständlich, dass eine Stellplatzsatzung automatisch für das gesamte Gemeindegebiet gelte. Es gebe keine Ausnahmen. Die Anwendung der Stellplatzsatzung sei daher selbstverständlich. Diese Annahme ist falsch. Zwar gilt eine Stellplatzsatzung immer dann, wenn nicht eine andere Regelung für ein Baugebiet getroffen wird. § 44 Absatz 1 der Hessischen Bauordnung bestimmt aber ausdrücklich, dass die grundsätzliche Herstellungspflicht für Stellplätze auf genau begrenzte Teile des Gemeindegebietes beschränkt werden kann. Für bestimmte Baugebiete kann es Ausnahmen geben.

In der neuen Lincoln-Siedlung in Darmstadt etwa gilt eine ganz andere Stellplatzordnung als die Stellplatzsatzung es für die anderen Teile Darmstadts vorsieht. Auch in Zusammenhang mit der Dornbergbebauung lag ein Abweichen in der Luft. Auf einem inzwischen gelöschten Beitrag auf der Webseite der Mühltaler SPD hieß es zum Baugebiet Dornberg noch am 20. Oktober 2017 beispielsweise: „Deshalb ist hier eine Änderung der Stellplatzsatzung sinnvoll ….“

Um unmissverständlich klarzustellen, dass es für das Baugebiet Dornberg keine Abweichung von der allgemeinen Stellplatzsatzung geben soll, wurde am 12. September 2017 beantragt, dass das Mühltaler Ortsrecht und insbesondere die Stellplatzsatzung auch für das Baugebiet Dornberg angewendet werden soll. CDU, SPD, Grüne, Mühltaler und FDP lehnten diesen Antrag damals ab. (Sitzungsniederschrift S. 6)

Inzwischen wurde der Antrag sinngemäß in der Sitzung der Gemeindevertretung am 8. November 2017 nochmals gestellt und wurde – offenbar unter dem Druck des Bürgerbegehrens – mehrheitlich beschlossen. Das sehen wir als Erfolg und als einen ersten Gewinn für Mühltal aus dem Bürgerbegehren.

Niederschrift Gemeindevertretung 12.09.17

2. „Förderungsfähiger Wohnraum“
Die Erklärung von Fraktionsvertretern von CDU, SPD, Grünen, Mühltalern und FDP behauptet ferner, die Aussage der GIVV sei falsch, wonach es die Gemeindevertretung abgelehnt habe, 30 Prozent der Wohnflächen am Dornberg rechtssicher als preisgünstigen Wohnraum zu errichten. Um hier Klarheit zu schaffen, zitieren wir den Text des abgelehnten Antrages zum preisgünstigen Wohnungsbau auf dem Dornberg:

„Sollte für das Kerngelände der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) durch die Gemeindevertretung die Zulässigkeit einer Wohnbebauung beschlossen werden, so gilt für den Bebauungsplan, daß 30 Prozent der gesamten Bruttogeschoßfläche als förderungsfähiger Wohnraum unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB zu errichten ist.“

Diesen Antrag haben CDU, SPD, Grüne, Mühltaler und FDP am 12. September 2017 abgelehnt. Die Rechtsnorm des § 9 Absatz 1 Nr. 7 des Baugesetzbuches ist die zentrale Regel aus dem Baugesetzbuch, die der Bundesgesetzgeber vorsieht, um den Anspruch auf preisgünstigen Wohnraum rechtsverbindlich durchzusetzen. Ein Antrag, der einen bestimmten Prozentsatz von „Wohneinheiten“ oder den Bau von „Sozialwohnungen“ vorsah, wurde aus den Reihen der Opposition weder gestellt noch wurde er abgelehnt. Diese Behauptung der Vertreter von CDU, SPD, Grünen, Mühltalern und FDP ist damit falsch. (Sitzungsniederschrift S. 5)

Niederschrift Gemeindevertretung 12.09.17

3. Entlastungsstraße vor Baubeginn
Die Erklärung von Vertretern der CDU, der SPD, der Grünen, der Mühltaler sowie der FDP behauptet schließlich, es sei nicht korrekt, dass die Mehrheit der Gemeindevertreter gegen den Bau einer Entlastungsstraße vor Beginn der Bauarbeiten gestimmt habe. Auch hier zitieren wir aus dem Protokoll der Sitzung vom 12. September 2017:

„Sollte für das Kerngelände der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) durch die Gemeindevertretung die Zulässigkeit einer Wohnbebauung beschlossen werden, so ist dieses Gebiet vor Beginn der Bauarbeiten durch eine Straße zu erschließen, die im Süden an die Straße An der Flachsröße anschließt und die im Norden unmittelbar nördlich oder unmittelbar südlich der Grundstücksgrenzen der Grundstücke 346 und 147/2 zueinander in das Baugebiet hereinführt.“

Auch dieser Antrag wurde von CDU, SPD, Grünen, Mühltalern und FDP abgelehnt. Der abgelehnte Antrag verfolgte das Ziel, sicherzustellen, dass die Entlastungsstraße vor Beginn der Bauarbeiten errichtet wird. Der Antrag zielte darauf ab, es nicht bei unverbindlichen Absichtserklärungen zu belassen, die eine solche Straße unter bestimmten Umständen für die Zukunft möglich machen. Vielmehr sollte klargestellt werden, dass es erst die Entlastungsstraße geben müsse, bevor die Bauarbeiten auf dem Dornberg beginnen. (Sitzungsniederschrift S. 4)

Am 20. Juni 2017 wurde in der Gemeindevertretersitzung zwar auch über eine Entlastungsstraße diskutiert. Allerdings ging es dabei nicht darum, diese vor Beginn der Bauarbeiten am Dornberg zu errichten. Eine Mehrheit gab es nur dafür, dass der Flächennutzungsplan die Möglichkeit vorsehen solle, später einmal eine solche Entlastungsstraße zu bauen.

Die Niederschrift über die Sitzung kann hier nachgelesen werden. Der abgelehnte Antrag zur Stellplatzsatzung befindet sich auf S. 6, der abgelehnte Antrag zum preisgünstigen Wohnraum auf S. 5, der abgelehnte Antrag zur Erschließungsstraße auf S. 4.

Niederschrift Gemeindevertretung 12.09.17

Unterschriften zur Prüfung übergeben

Pressemeldung zur Übergabe:

Bürgerbegehren zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Wohngebiet Dornberg“ vom 12.09.2017

Vorlage von 1.620 Unterstützerunterschriften am 01.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat die Bürgerinitiative GIVV insgesamt 1.620 Unterstützerunterschriften zum Bürgerbegehren Dornbergbebauung bei der Gemeinde Mühltal vorgelegt. Erforderlich wären 1.094 Unterschriften gewesen, um den Bürgerentscheid zur Dornbergbebauung auf den Weg zu bringen.

„Das Bürgerbegehren hat sich zum echten Renner entwickelt. Die Menschen wollen mitentscheiden und nutzten die Gelegenheit, Mitsprache einzufordern“, so die Vertrauensperson Katrin Schnücke aus Nieder-Ramstadt. „Interessant ist, dass zwar das Übergewicht der Stimmen aus Nieder-Ramstadt und Trautheim kam, allerdings haben sich auch die anderen Ortsteile erfreulich beteiligt. Besonders aufgefallen ist uns, dass vielfach gestandene langjährige Mitglieder aller etablierten Parteien zu den ersten Unterzeichnern zählten“, ergänzt die andere Vertrauensperson Simone Brammer aus Trautheim, die jedoch aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr verraten wollte.

Begonnen hat das Bürgerbegehren am 07.10.2017, als die Initiative anfing, Unterstützerunterschriften zu sammeln. Damit kamen in dreieinhalb Wochen fast fünfzig Prozent mehr Unterstützerunterschriften zusammen als die erforderlichen zehn Prozent der Wahlberechtigten. Zwei dieser dreieinhalb Wochen fielen überdies in die Ferien. Schließlich räumt der Gesetzgeber mit acht Wochen eine mehr als doppelt so lange Zeit ein, um die Unterschriften zu erhalten.

Zwar hätte die GIVV nach geltendem Recht also noch Zeit bis zum 7. November gehabt. Allerdings sollte der Verwaltung Gelegenheit gegeben werden, die durch die Initiative bereits vorsortierten Unterschriften bis zur Gemeindevertretersitzung am 7. bzw. 8. November zu prüfen. Die Gemeindevertretung kann dann über das Bürgerbegehren abschließend entscheiden, was erst möglich ist, wenn die Verwaltung die Unterschriften zuvor geprüft hat.

Dieses „beschleunigte“ Verfahren dient dazu, dass der Bürgerentscheid am 18. Februar 2018 parallel mit der voraussichtlichen Bürgermeisterstichwahl erfolgen kann, um die Dreimonatsfrist aus § 55 Absatz 1 Satz 3 KWG Hessen einzuhalten. Damit spart die Gemeinde einen zusätzlichen Abstimmungstermin, was etwa 20.000 Euro ausmacht. Zudem müssen nicht zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfern einen weiteren Sonntag opfern. In 2018 gäbe es andernfalls in Mühltal mit der Stichwahl und der Landtagswahl vier Abstimmungen. Schließlich ist davon auszugehen, dass auch der NRD daran gelegen ist, über einen unverzüglichen Abstimmungstermin rasch Klarheit über das mögliche weitere Vorgehen zu erhalten.

Ziele der GIVV am Dornberg

Uns geht es bei einer neuen Planung um:
  • eine Entlastungsstraße vor Baubeginn
  • die Einhaltung der Stellplatzsatzung, wie sie sonst grundsätzlich auch für alle anderen gilt
  • die Berücksichtigung des Verkehrsgutachtens der Gemeinde
  • eine maßvolle Bebauung mit einem städtebaulichen Gesamtkonzept, das nicht nur auf das Planungsgebiet bezogen ist
  • eine faire Beteiligung der Gemeinde am entstehenden Planungsgewinn unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten

Wir wollen eine maßvolle Bebauung mit Bürgerbeteiligung zur Erhaltung der Lebensqualität.

Es liegt in Ihrer Hand, all dies als Bürger Mühltals umzusetzen!

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Wie erhalte ich neue Unterschriftenlisten?

Auf der Website

Sie haben die Möglichkeit, die Liste hier oder im Downloadbereich herunter zu laden und auszudrucken.

Flyer

Auch der gedruckte der Flyer, mit der abtrennbaren Unterschriftenliste, die auch als Postkarte versendet werden kann, liegt in Darmstadt in der Tankstelle am Böllenfalltor aus. Diese ist durchgehend geöffnet.

Mail

Oder nehmen Sie gerne Kontakt auf unter info@givv-muehltal.de

Wo Unterschriftenlisten abgeben?

Sie können die Unterschriftenlisten postalisch an die auf dem Flyer angegebene Adresse oder in folgenden Briefkästen abgeben:

Nieder-Ramstadt

in der Bahnhofstraße, am Eingang in die TSV-Gaststätte in einen besonderen und gekennzeichneten Briefkasten

bei Schnücke, Bergstraße 67

Traisa

bei Lautenschläger, Bernhardtstraße 11

Trautheim

an der Einmündung des Wiesengrundes in die Alte Darmstädter Straße, in einen besonderen und gekennzeichneten Briefkasten,

bei Brammer, Alte Darmstädter Straße 11

Nieder-Beerbach

bei Henning, Talstraße 9

Frankenhausen

bei Gisela Adam, Eichelsweg 12

Waschenbach

bei Lauth, Zum Maiacker 1b

Darmstadt

in der Tankstelle am Böllenfalltor neben dem Stadion abgeben