Unterschriften zur Prüfung übergeben

Pressemeldung zur Übergabe:

Bürgerbegehren zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Wohngebiet Dornberg“ vom 12.09.2017

Vorlage von 1.620 Unterstützerunterschriften am 01.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat die Bürgerinitiative GIVV insgesamt 1.620 Unterstützerunterschriften zum Bürgerbegehren Dornbergbebauung bei der Gemeinde Mühltal vorgelegt. Erforderlich wären 1.094 Unterschriften gewesen, um den Bürgerentscheid zur Dornbergbebauung auf den Weg zu bringen.

„Das Bürgerbegehren hat sich zum echten Renner entwickelt. Die Menschen wollen mitentscheiden und nutzten die Gelegenheit, Mitsprache einzufordern“, so die Vertrauensperson Katrin Schnücke aus Nieder-Ramstadt. „Interessant ist, dass zwar das Übergewicht der Stimmen aus Nieder-Ramstadt und Trautheim kam, allerdings haben sich auch die anderen Ortsteile erfreulich beteiligt. Besonders aufgefallen ist uns, dass vielfach gestandene langjährige Mitglieder aller etablierten Parteien zu den ersten Unterzeichnern zählten“, ergänzt die andere Vertrauensperson Simone Brammer aus Trautheim, die jedoch aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr verraten wollte.

Begonnen hat das Bürgerbegehren am 07.10.2017, als die Initiative anfing, Unterstützerunterschriften zu sammeln. Damit kamen in dreieinhalb Wochen fast fünfzig Prozent mehr Unterstützerunterschriften zusammen als die erforderlichen zehn Prozent der Wahlberechtigten. Zwei dieser dreieinhalb Wochen fielen überdies in die Ferien. Schließlich räumt der Gesetzgeber mit acht Wochen eine mehr als doppelt so lange Zeit ein, um die Unterschriften zu erhalten.

Zwar hätte die GIVV nach geltendem Recht also noch Zeit bis zum 7. November gehabt. Allerdings sollte der Verwaltung Gelegenheit gegeben werden, die durch die Initiative bereits vorsortierten Unterschriften bis zur Gemeindevertretersitzung am 7. bzw. 8. November zu prüfen. Die Gemeindevertretung kann dann über das Bürgerbegehren abschließend entscheiden, was erst möglich ist, wenn die Verwaltung die Unterschriften zuvor geprüft hat.

Dieses „beschleunigte“ Verfahren dient dazu, dass der Bürgerentscheid am 18. Februar 2018 parallel mit der voraussichtlichen Bürgermeisterstichwahl erfolgen kann, um die Dreimonatsfrist aus § 55 Absatz 1 Satz 3 KWG Hessen einzuhalten. Damit spart die Gemeinde einen zusätzlichen Abstimmungstermin, was etwa 20.000 Euro ausmacht. Zudem müssen nicht zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfern einen weiteren Sonntag opfern. In 2018 gäbe es andernfalls in Mühltal mit der Stichwahl und der Landtagswahl vier Abstimmungen. Schließlich ist davon auszugehen, dass auch der NRD daran gelegen ist, über einen unverzüglichen Abstimmungstermin rasch Klarheit über das mögliche weitere Vorgehen zu erhalten.