„Es geht um drei Punkte“

Wir haben offenbar den Nerv der Mühltaler Fraktionen CDU, SPD, Grüne, Mühltaler und FDP getroffen. Das Darmstädter Echo berichtet von einer gemeinsamen Erklärung. Darin wird uns vorgeworfen, ein falsches Bild von der Sachlage zu zeichnen. Dazu nehmen wir Stellung:

1. Stellplatzsatzung
Nach Auffassung der Erklärung sei es selbstverständlich, dass eine Stellplatzsatzung automatisch für das gesamte Gemeindegebiet gelte. Es gebe keine Ausnahmen. Die Anwendung der Stellplatzsatzung sei daher selbstverständlich. Diese Annahme ist falsch. Zwar gilt eine Stellplatzsatzung immer dann, wenn nicht eine andere Regelung für ein Baugebiet getroffen wird. § 44 Absatz 1 der Hessischen Bauordnung bestimmt aber ausdrücklich, dass die grundsätzliche Herstellungspflicht für Stellplätze auf genau begrenzte Teile des Gemeindegebietes beschränkt werden kann. Für bestimmte Baugebiete kann es Ausnahmen geben.

In der neuen Lincoln-Siedlung in Darmstadt etwa gilt eine ganz andere Stellplatzordnung als die Stellplatzsatzung es für die anderen Teile Darmstadts vorsieht. Auch in Zusammenhang mit der Dornbergbebauung lag ein Abweichen in der Luft. Auf einem inzwischen gelöschten Beitrag auf der Webseite der Mühltaler SPD hieß es zum Baugebiet Dornberg noch am 20. Oktober 2017 beispielsweise: „Deshalb ist hier eine Änderung der Stellplatzsatzung sinnvoll ….“

Um unmissverständlich klarzustellen, dass es für das Baugebiet Dornberg keine Abweichung von der allgemeinen Stellplatzsatzung geben soll, wurde am 12. September 2017 beantragt, dass das Mühltaler Ortsrecht und insbesondere die Stellplatzsatzung auch für das Baugebiet Dornberg angewendet werden soll. CDU, SPD, Grüne, Mühltaler und FDP lehnten diesen Antrag damals ab. (Sitzungsniederschrift S. 6)

Inzwischen wurde der Antrag sinngemäß in der Sitzung der Gemeindevertretung am 8. November 2017 nochmals gestellt und wurde – offenbar unter dem Druck des Bürgerbegehrens – mehrheitlich beschlossen. Das sehen wir als Erfolg und als einen ersten Gewinn für Mühltal aus dem Bürgerbegehren.

Niederschrift Gemeindevertretung 12.09.17

2. „Förderungsfähiger Wohnraum“
Die Erklärung von Fraktionsvertretern von CDU, SPD, Grünen, Mühltalern und FDP behauptet ferner, die Aussage der GIVV sei falsch, wonach es die Gemeindevertretung abgelehnt habe, 30 Prozent der Wohnflächen am Dornberg rechtssicher als preisgünstigen Wohnraum zu errichten. Um hier Klarheit zu schaffen, zitieren wir den Text des abgelehnten Antrages zum preisgünstigen Wohnungsbau auf dem Dornberg:

„Sollte für das Kerngelände der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) durch die Gemeindevertretung die Zulässigkeit einer Wohnbebauung beschlossen werden, so gilt für den Bebauungsplan, daß 30 Prozent der gesamten Bruttogeschoßfläche als förderungsfähiger Wohnraum unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB zu errichten ist.“

Diesen Antrag haben CDU, SPD, Grüne, Mühltaler und FDP am 12. September 2017 abgelehnt. Die Rechtsnorm des § 9 Absatz 1 Nr. 7 des Baugesetzbuches ist die zentrale Regel aus dem Baugesetzbuch, die der Bundesgesetzgeber vorsieht, um den Anspruch auf preisgünstigen Wohnraum rechtsverbindlich durchzusetzen. Ein Antrag, der einen bestimmten Prozentsatz von „Wohneinheiten“ oder den Bau von „Sozialwohnungen“ vorsah, wurde aus den Reihen der Opposition weder gestellt noch wurde er abgelehnt. Diese Behauptung der Vertreter von CDU, SPD, Grünen, Mühltalern und FDP ist damit falsch. (Sitzungsniederschrift S. 5)

Niederschrift Gemeindevertretung 12.09.17

3. Entlastungsstraße vor Baubeginn
Die Erklärung von Vertretern der CDU, der SPD, der Grünen, der Mühltaler sowie der FDP behauptet schließlich, es sei nicht korrekt, dass die Mehrheit der Gemeindevertreter gegen den Bau einer Entlastungsstraße vor Beginn der Bauarbeiten gestimmt habe. Auch hier zitieren wir aus dem Protokoll der Sitzung vom 12. September 2017:

„Sollte für das Kerngelände der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) durch die Gemeindevertretung die Zulässigkeit einer Wohnbebauung beschlossen werden, so ist dieses Gebiet vor Beginn der Bauarbeiten durch eine Straße zu erschließen, die im Süden an die Straße An der Flachsröße anschließt und die im Norden unmittelbar nördlich oder unmittelbar südlich der Grundstücksgrenzen der Grundstücke 346 und 147/2 zueinander in das Baugebiet hereinführt.“

Auch dieser Antrag wurde von CDU, SPD, Grünen, Mühltalern und FDP abgelehnt. Der abgelehnte Antrag verfolgte das Ziel, sicherzustellen, dass die Entlastungsstraße vor Beginn der Bauarbeiten errichtet wird. Der Antrag zielte darauf ab, es nicht bei unverbindlichen Absichtserklärungen zu belassen, die eine solche Straße unter bestimmten Umständen für die Zukunft möglich machen. Vielmehr sollte klargestellt werden, dass es erst die Entlastungsstraße geben müsse, bevor die Bauarbeiten auf dem Dornberg beginnen. (Sitzungsniederschrift S. 4)

Am 20. Juni 2017 wurde in der Gemeindevertretersitzung zwar auch über eine Entlastungsstraße diskutiert. Allerdings ging es dabei nicht darum, diese vor Beginn der Bauarbeiten am Dornberg zu errichten. Eine Mehrheit gab es nur dafür, dass der Flächennutzungsplan die Möglichkeit vorsehen solle, später einmal eine solche Entlastungsstraße zu bauen.

Die Niederschrift über die Sitzung kann hier nachgelesen werden. Der abgelehnte Antrag zur Stellplatzsatzung befindet sich auf S. 6, der abgelehnte Antrag zum preisgünstigen Wohnraum auf S. 5, der abgelehnte Antrag zur Erschließungsstraße auf S. 4.

Niederschrift Gemeindevertretung 12.09.17